Ausbildung zum Bediener von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen

Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung (G 25 Fahr- und Steuertätigkeiten so auch die G 41 Arbeit mit Absturzgefahr). Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur Hubarbeitsbühnen bedienen, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt und der Jugendliche entsprechend dieses Grundsatzes ausgebildet ist. Dabei sollte die Aufsichtsperson schriftlich festgelegt sein.

Nach abgeschlossener Ausbildung
Führerschein + Zertifikat

Hinweis
Bitte bringen Sie ihre Sicherheitsschuhe mit sowie dem Wetter entsprechende Kleidung.

Nutzen

  • Sie erlangen grundlegende Fähig- und Fertigkeiten für den sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen.
  • Sie erhalten eine Ausbildung nach rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen, gemäß BetrSichV, TRBS, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008.
  • Senkrechtbühne abgestützt, Auslegerbühne abgestützt, Senkrechtbühne mobil, Auslegerbühne mobil.
  • Setzen Sie ihren Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft

Kosten:

Hebebühnen des Typs 1A, 1B und Typ 3A, 3B

Ausbildung bei Ihnen im Betrieb
Preis: 130€ zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Abschlussprüfung:

Die Ausbildung ist durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abzuschließen.

Die Abschlussprüfung des theoretischen Teils soll schriftlich erfolgen. Erfolgskontrollen sollten durch Prüfungsfragen, z.B. in Form eines Fragebogens, durchgeführt werden. Bewährt haben sich hier Fragebögen mit vorgegebenen Antworten (Multiple-Choice-Verfahren).

Wird eine zulässige Anzahl von Fehlerpunkten überschritten, gilt die betreffende Prüfung als nicht bestanden. Die Prüfungen können wiederholt werden. Die zulässige Anzahl der Fehlerpunkte richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Prüfung und muss vom Ausbilder/Prüfer vor der Durchführung der Prüfung festgelegt werden.

Die Abschlussprüfung des praktischen Teils wird als Prüfungsfahrt durchgeführt. Hierbei soll auf den richtigen Umgang und das sichere Fahren der Hubarbeitsbühne geachtet werden.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.

Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis). Dieses Zertifikat soll für die Bauarten ausgestellt werden, an denen die Ausbildung erfolgte. Eine ergänzende Ausbildung sollte erfolgen, wenn der Bediener auf Hubarbeitsbühnen anderer Bauart eingesetzt werden soll.

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Oder Sie wollen Ihre Kenntnisse durch die jährliche Unterweisung auffrischen, denn Sie wissen es ist Pflicht (DGUV V1 §4, DGUV V1 §2, ArbSchG §12, BetrSichV §12), Hubarbeitsbühne mit einem gültigem Bedienerschein einmal jährlich zu unterweisen.
Inhalt: Rechtliche Neuerungen. Gesetzliche Bestimmungen. Unfallstatistik.

Preis für die jährliche Sicherheitsunterweisung:

Pro Teilnehmer 60€ zzgl. MwSt.

Dauer: 1.5h bis 2h